Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt und gibt Auskunft darüber, dass Wohn- oder Gewerbeeinheiten in sich abgeschlossen sind. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie eine wichtige Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der Baubehörde ausgestellt und gibt Auskunft darüber, dass Wohn- oder Gewerbeeinheiten in sich abgeschlossen sind. Zusammen mit dem Aufteilungsplan ist sie eine wichtige Voraussetzung für die Bildung von Wohnungs- und Teileigentum.

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung (oder Abgeschlossenheitserklärung oder WEG-Bescheinigung) gibt Auskunft darüber, dass Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten in sich abgeschlossen sind.
Dazu ist der Aufteilungsplan bei der Baubehörde einzureichen, der die Grundrisse aller Geschosse zeigt. Darin werden farblich und mit Nummern die jeweiligen Einheiten gekennzeichnet.
Gemeinsam bilden Sie die Grundlage für die  Bildung von Sondereigentum (Wohnungs- und Teileigentum) durch Einräumung oder Teilung.

§ 3 Absatz 3 des WEG (Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht) verweist auf die notwendige Abgeschlossenheit zur Bildung von Sondereigentum.

Dieses ältere Beispiel einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zeigt eindrucksvoll, worauf es ankommt.
Dieses ältere Beispiel einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zeigt eindrucksvoll, worauf es ankommt.
Beispiel für einen Aufteilungsplan mit farblicher Kennzeichnung und Nummerierung der Räume der einzelnen Wohneinheiten.
Beispiel für einen Aufteilungsplan mit farblicher Kennzeichnung und Nummerierung der Räume der einzelnen Wohneinheiten.