Alterswertminderung
Die lineare Alterswertminderung ist eine Berechnung innerhalb des Sachwertverfahrens. Die von uns ermittelten durchschnittlichen Herstellungskosten auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK), Gebäudetyp, Gebäudestandard und Baukostenindex sind laut § 36 Absatz 1 der ImmoWertV2021 um die Einflüsse des Alterungsprozesses zu korrigieren.
In der Praxis bedeutet dies, dass aus dem Verhältnis von Restnutzungsdauer (RND) zur Gesamtnutzungsdauer (GND) einen Alterswertminderungsfaktor ermitteln, mit dem wir weiterrechnen können.
Die lineare Alterswertminderung wird nach folgender Formel ermittelt:
Alterswertminderungsfaktor = (GND – RND) / GND
Beispiel:
GND der baulichen Anlage: 80 Jahre
RND der baulichen Anlage: 56 Jahre
=> (80-56)/80 = 0,3
Gibt es mehrere bauliche Anlagen (Wohnhaus, späterer Anbau, Garage, Scheune, Halle, …) auf dem Bewertungsgrundstück, müssen diese Berechnungen für jede einzeln durchgeführt werden!