Alterswertminderung

Im Sachwertverfahren sind die ermittelten Herstellungskosten der baulichen Anlagen um die Alterung zu bereinigen. Dabei wird aus der Gesamt- und der Restnutzungsdauer ein sog. Alterwertminderungsfaktor ermittelt.
Im Sachwertverfahren sind die ermittelten Herstellungskosten der baulichen Anlagen um die Alterung zu bereinigen. Dabei wird aus der Gesamt- und der Restnutzungsdauer ein sog. Alterwertminderungsfaktor ermittelt.

Alterswertminderung

Die lineare Alterswertminderung ist eine Berechnung innerhalb des Sachwertverfahrens. Die von uns ermittelten durchschnittlichen Herstellungskosten auf Basis der Normalherstellungskosten (NHK), Gebäudetyp, Gebäudestandard und Baukostenindex sind laut § 36 Absatz 1 der ImmoWertV2021 um die Einflüsse des Alterungsprozesses zu korrigieren.

In der Praxis bedeutet dies, dass aus dem Verhältnis von Restnutzungsdauer (RND) zur Gesamtnutzungsdauer (GND) einen Alterswertminderungsfaktor ermitteln, mit dem wir weiterrechnen können.

Die lineare Alterswertminderung wird nach folgender Formel ermittelt:

 

 

Alterswertminderungsfaktor = (GND – RND) / GND

Beispiel:
GND der baulichen Anlage: 80 Jahre
RND der baulichen Anlage: 56 Jahre

=> (80-56)/80 = 0,3

Gibt es mehrere bauliche Anlagen (Wohnhaus, späterer Anbau, Garage, Scheune, Halle, …) auf dem Bewertungsgrundstück, müssen diese Berechnungen für jede einzeln durchgeführt werden!