Außenanlagen
Zu den Außenanlagen gehören alle auf dem Grundstück befindlichen und fest mit dem Grund verbundene bauliche und nicht-bauliche Anlagen, aber nicht Teil des (wesentlichen) Gebäudes sind.
Das sind zum Beispiel:
– Gartenhaus mit Fundament
– Grillkota mit Bodenplatte
– Terrasse
– Pergola oder Terrassenüberdachung
– Einfriedungen (Zäune und Mauern)
– Stützmauern
– Ver- und Entsorgungsleitungen (Frischwasser, Entwässerung, Gas, Strom, Fernwärme, …)
– Kleinkläranlage
– …
Die ImmowertV gibt im § 37 vor, dass der vorläufige Sachwert dieser Außenanlagen nach durchschnittlichen Herstellungskosten, Erfahrungswerten oder hilfsweise auch durch eine sachverständige Schätzung zu ermitteln ist.
Grundsätzlich gilt, dass die Wertansätze den Einschätzungen des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs folgen müssen, d.h. wie diese von potentiellen Grundstückskäufern akzeptiert werden.
Die Außenanlagen werden in der Verkehrswerteinschätzung entweder durch Einzelaufstellung der Substanz(zeit)werte oder pauschal berücksichtigt. In vielen Fällen wird dies vom anzuwendenden Modell vorgegeben.