Barrierefreiheit

Barrierefreiheit meint die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der baulichen Anlagen durch mobilitätseingeschränkte Personenkreise. Diese ist aktuell in den Verkehrswertgutachten nachrichtlich zu erwähnen.
Barrierefreiheit meint die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der baulichen Anlagen durch mobilitätseingeschränkte Personenkreise. Diese ist aktuell in den Verkehrswertgutachten nachrichtlich zu erwähnen.

Barrierefreiheit

Bei der Beurteilung der Barrierefreiheit stehen wir noch im Sinne der Wertermittlung noch ziemlich am Anfang. Das Thema kommt – trotz Verbesserungen in den letzten Jahren – im Wohnungsbau noch immer zu kurz.

Die aktuellen Verkehrswertgutachten sollen einen Passus zum Thema Barrierefreiheit enthalten, der die Erreichbarkeit und Nutzbarbeit der baulichen Anlagen und des Grundstücks für mobilitätseingeschränkte Personen beleuchtet. Eine Berücksichtigung in den Wertermittlungen findet derzeit leider noch nicht statt.