Baugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein wichtiger Meilenstein für jeden Bauherren, stellt sie doch die positive Antwort auf den gestellten Bauantrag dar. Sie ist 3 Jahre gültig.
Die Baugenehmigung ist ein wichtiger Meilenstein für jeden Bauherren, stellt sie doch die positive Antwort auf den gestellten Bauantrag dar. Sie ist 3 Jahre gültig.

Baugenehmigung

Jeder Baugenehmigung geht ein Antrag auf Baugenehmigung oder kurz: Bauantrag voraus. Zur Klärung von wesentlichen Einzelfragen kann auch im Vorfeld bereits eine Bauvoranfrage gestellt werden. Rechtsgrundlage bildet das BauGB in Verbindung mit den Bauordnungen des jeweiligen Landes, in Hessen die HBO.

Bauvorlageberechtigte Personen sind i.d.R. Architekten und Bauingenieure.

Baugenehmigungen sind nicht nur für Neubauten erforderlich, sondern z. B. auch für:

– Nutzungsänderungen

– Umbauten

– Anbauten / Erweiterungen

– …

Geprüft wird immer die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens aufgrund der Rahmenbedingungen (Innenbereich):

– im Geltungsbereich eines gültiger Bebauungsplans (§ 30 BauGB)

– während der Aufstellung eines Bebauungsplans (nach Beteilung der Bürger und Träger öffentlicher Belange grundsätzlich möglich)

– innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB; es liegt kein Bebauungsplan vor)

Eine Bebauung im Außenbereich (§ 35 BauGB) unterliegt völlig anderen Kriterien, da nur privilegierte Bauvorhaben genehmigungsfähig sind.

 

Bei unserer WertExpertise und der Marktpreisermittlung unterstellen wir, dass die baulichen Anlagen und ihre Verwendung baurechtlich genehmigt sind. Beim Immobiliengutachten (Vollgutachten) überprüfen wir hingegen auch die Bauakte, Baulastenverzeichnis und ggf. Altlastenkataster.

 

Enttarnte Schwarzbauten werden so behandelt, als ob sie nicht existent sind.

Beispiel einer Baugenehmigung für eine Umnutzung bereits vorhandener Flächen.
Beispiel einer Baugenehmigung für eine Umnutzung bereits vorhandener Flächen.