Baumängel

Der Begriff Baumängel wird häufig für die Sachmängel bei Bauverträgen benutzt. Baumängel meint die Abweichungen des Ist-Zustands vom geschuldeten Werk.
Der Begriff Baumängel wird häufig für die Sachmängel bei Bauverträgen benutzt. Baumängel meint die Abweichungen des Ist-Zustands vom geschuldeten Werk.

Baumängel

Der Zeitpunkt für die Feststellung von Baumängeln ist die Bauabnahme. Baumängel zeigen die Abweichung des Ist-Zustands vom Soll-Zustand.

Der Bauherr hat als Auftraggeber zunächst einen Anspruch auf Mängelbeseitigung. Verweigert der Auftragnehmer die Beseitigung der Baumängel (Sachmängel), kommt auch eine Minderung der Gegenleistung in Frage.

Der Sachmangel wird grundsätzlich in § 434 BGB geregelt.

Instandsetzungsmaßnahmen sind nicht nur monetär wichtig:

Die Folge von nicht behobenen Baumängeln ist eine Wertminderung der Immobilie.

Gravierende Baumängel können zu z.B. statischen Problemen oder gesundheitlichen Gefahren durch Bauwerksfeuchte führen.