Baunebenkosten

Die Baunebenkosten (BNK) werden im Sachwertverfahren in den sog. Normalherstellungskosten (NHK) berücksichtigt. die NHK 2010 enthalten neben den Baunebenkosten auch die Umsatzsteuer.
Die Baunebenkosten (BNK) werden im Sachwertverfahren in den sog. Normalherstellungskosten (NHK) berücksichtigt. die NHK 2010 enthalten neben den Baunebenkosten auch die Umsatzsteuer.

Baunebenkosten (BNK)

Im Sachwertverfahren greifen wir auf die Normalherstellungskosten (NHK) zurück, aktuell die NHK 2010 (Anlage 4 der ImmoWertV). 

Diese enthalten sowohl die mit 17 % angesetzten Baunebenkosten als auch 19 % Umsatzsteuer.

Zu den Baunebenkosten (BNK) zählen Bauherren die Kosten für:

  • Planung (Architekt, Statiker)
  • Baugrunduntersuchung
  • Baudurchführung (Bauleitung et al.)
  • behördliche Prüfungen und Genehmigungen (Bauvoranfrage, Baugenehmigung, ggf. Rohbauabnahme etc.)
  • Notar
  • Amtgericht
  • ggf. Makler
  • Grunderwerbsteuer

Die ImmowertV definiert die Baunebenkosten (BNK) in Anlage 4 Abschnitt I Nr. 1 Absatz 3 etwas enger:

„(3) Die Normalherstellungskosten 2010 erfassen die Kostengruppen 300 und 400 der DIN 2761 , die Umsatzsteuer und die üblicherweise entstehenden Baunebenkosten (Kostengruppen 730 und 771 der DIN 2761), insbesondere Kosten für Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfungen und Genehmigungen. Darüber hinaus enthalten sie weitere Angaben zur Höhe der eingerechneten Baunebenkosten, teilweise Korrekturfaktoren zur Anpassung des jeweiligen Kostenkennwerts wegen der speziellen Merkmale des Wertermittlungsobjekts sowie teilweise weitergehende Erläuterungen.“