Bebauungsplan

Bei dem Bebauungsplan (oder kurz: B-Plan) handelt es sich um die verbindliche Bauleitplanung. Man unterscheidet qualifizierte, einfache und vorhabenbezogene Bebauungspläne (§ 30 BauGB).
Bei dem Bebauungsplan (oder kurz: B-Plan) handelt es sich um die verbindliche Bauleitplanung. Man unterscheidet qualifizierte, einfache und vorhabenbezogene Bebauungspläne (§ 30 BauGB).

Bebauungsplan

Bebauungspläne (oder auch kurz B-Pläne) sind Instrumente der verbindlichen Bauleitplanung und folgen auf die Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung).

Wir unterscheiden drei Arten von Bebauungsplänen:

– qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Absatz 1 BauGB)

– einfacher Bebauungsplan (§ 30 Absatz 3 BauGB)

– vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 30 Absatz 2 BauGB).

Die Anforderungen an den qualifizierten Bebauungsplan sind folgende:

– Art & Maß der baulichen Nutzung

– die überbaubaren Grundstücksflächen

und

– die örtlichen Verkehrsflächen

müssen festgelegt sein.

Fehlt eines dieser Merkmale, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan.

Arten der baulichen Nutzung:

Allgemeine Wohngebiete (WA)

Besondere Wohngebite (WB)

Reine Wohngebiete (WR)

Kleinsiedlungsgebiete (WS)

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Mischgebiete (MI)

Dorfgebiete (MD)

Urbane Gebiete (MU)

Kerngebiete (MK)

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Gewerbegebiete (GE)

Industriegebiete (GI)

 

Sondergebiete (SO)

Maß der baulichen Nutzung:

Grundflächenzahl (GRZ) oder Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen

Geschossflächenzahl (GFZ) oder Größe der Geschossfläche

Baumassenzahl (BMZ) oder Baumasse

Zahl der Vollgeschosse

Höhe der baulichen Anlagen

Festsetzungen im Bebauungsplan zu überbaubaren Grundstücksflächen:

Baulinie = Linie, an die gebaut werden muss

Baugrenze = Linie, die Gebäude(teile) nicht überschreiten dürfen

Bebauungstiefe = gemessen von der tatsächlichen Straßengrenze aus sind Gebäude innerhalb der zulässigen Bebauungstiefe zu errichten

Als Sachverständige prüfen wir, ob die baulichen Anlagen konform zum Bebauungsplan (sofern vorhanden) sind und ob ggf. noch weitere Bebauungsoptionen bestehen.

Ausschnitt aus einem qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Er enthält Art & Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen:

Ausschnitt aus einem qualifizierten Bebauungsplan. Er enthält Art & Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen.
Ausschnitt aus einem qualifizierten Bebauungsplan. Er enthält Art & Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen.

Bebauungspläne können angefochten werden:

– mittels Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) bzw. dem Verwaltungsgerichtshof (VGH)

– Anfechtung eines Verwaltungsakts, der auf dem Bebauungsplan basiert => das Gericht prüft inzident die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans