Bebauungsplan
Bebauungspläne (oder auch kurz B-Pläne) sind Instrumente der verbindlichen Bauleitplanung und folgen auf die Flächennutzungspläne (vorbereitende Bauleitplanung).
Wir unterscheiden drei Arten von Bebauungsplänen:
– qualifizierter Bebauungsplan (§ 30 Absatz 1 BauGB)
– einfacher Bebauungsplan (§ 30 Absatz 3 BauGB)
– vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 30 Absatz 2 BauGB).
Die Anforderungen an den qualifizierten Bebauungsplan sind folgende:
– Art & Maß der baulichen Nutzung
– die überbaubaren Grundstücksflächen
und
– die örtlichen Verkehrsflächen
müssen festgelegt sein.
Fehlt eines dieser Merkmale, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan.
Arten der baulichen Nutzung:
– Allgemeine Wohngebiete (WA)
– Besondere Wohngebite (WB)
– Reine Wohngebiete (WR)
– Kleinsiedlungsgebiete (WS)
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– Mischgebiete (MI)
– Dorfgebiete (MD)
– Urbane Gebiete (MU)
– Kerngebiete (MK)
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– Gewerbegebiete (GE)
– Industriegebiete (GI)
– Sondergebiete (SO)
Maß der baulichen Nutzung:
– Grundflächenzahl (GRZ) oder Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen
– Geschossflächenzahl (GFZ) oder Größe der Geschossfläche
– Baumassenzahl (BMZ) oder Baumasse
– Zahl der Vollgeschosse
– Höhe der baulichen Anlagen
Festsetzungen im Bebauungsplan zu überbaubaren Grundstücksflächen:
– Baulinie = Linie, an die gebaut werden muss
– Baugrenze = Linie, die Gebäude(teile) nicht überschreiten dürfen
– Bebauungstiefe = gemessen von der tatsächlichen Straßengrenze aus sind Gebäude innerhalb der zulässigen Bebauungstiefe zu errichten
Als Sachverständige prüfen wir, ob die baulichen Anlagen konform zum Bebauungsplan (sofern vorhanden) sind und ob ggf. noch weitere Bebauungsoptionen bestehen.
Ausschnitt aus einem qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Er enthält Art & Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die örtlichen Verkehrsflächen:
Bebauungspläne können angefochten werden:
– mittels Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) bzw. dem Verwaltungsgerichtshof (VGH)
– Anfechtung eines Verwaltungsakts, der auf dem Bebauungsplan basiert => das Gericht prüft inzident die Rechtmäßigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans