Besondere Bauteile

Besondere Bauteile sind mit den baulichen Anlagen verbundene Elemente, die im Sachwertverfahren separat zu würdigen sind, da diese in den Normalherstellungskosten nicht enthalten sind.
Besondere Bauteile sind mit den baulichen Anlagen verbundene Elemente, die im Sachwertverfahren separat zu würdigen sind, da diese in den Normalherstellungskosten nicht enthalten sind.

Besondere Bauteile

Im Sachwertverfahren werden die besonderen Bauteile bei der Ermittlung des Gebäudewerts mithilfe der Normalherstellungskosten (NHK) zunächst „vernachlässigt“, da diese in der Bruttogrundfläche nicht enthalten sind. Dabei handelt es sich z.B. um:

– Treppen zum Hauseingang

– Kelleraußentreppen

– Balkone

– Vordächer

– Dachgauben

– Markisen

– …

Diese besonderen Bauteile werden einzeln sachverständig bewertet.
Dabei ist jeweils das Alter zu beachten, da die besonderen Bauteile häufig nach dem Baujahr der baulichen Anlagen erst ergänzt wurden.

Die Solaranlage ist hingegen im Sinne der Wertermittlung kein besonderes Bauteil, sondern Teil der Heizungsanlage!