Dachgeschoss
Das Dachgeschoss liegt – wie der Name schon sagt – direkt unter dem Dach. Je nach Dachneigung und Kniestock/Drempel ist die nutzbare Fläche deutlich kleiner als die der darunterliegenden Geschosse. Es gibt auch Dachformen, bei denen mehr als ein Dachgeschoss vorkommt.
Die Hessische Bauordnung (HBO) besagt, dass das Dachgeschoss auch ein Vollgeschoss sein kann, wenn seine Größe mehr als 75 % des darunterliegenden Geschosses umfasst.
§ 50 der Hessischen Bauordnung (HBO) gibt Auskunft über die Anforderungen an Aufenthaltsräume in Hessen:
Aufenthaltsräume müssen eine lichte Raumhöhe von mindestens 2,40 m, in Keller- und Dachgeschossen von mindestens 2,20 m haben.
In Dachgeschossen muss diese Raumhöhe über mindestens der Hälfte ihrer Grundfläche vorhanden sein; Raumteile mit einer lichten Höhe bis 1,50 m bleiben außer Betracht.