Denkmalschutz

Der Denkmalschutz von Baudenkmalen kennt zwei wesentliche Formen: den Schutz von Einzelkulturdenkmalen sowie von kulturhistorisch bedeutenden Gesamtanlagen (Ensembleschutz).
Der Denkmalschutz von Baudenkmalen kennt zwei wesentliche Formen: den Schutz von Einzelkulturdenkmalen sowie von kulturhistorisch bedeutenden Gesamtanlagen (Ensembleschutz).

Denkmalschutz

Dem Denkmalschutz von Baudenkmalen kommt in Hessen eine große Bedeutung zu. Es gibt sowohl viele herausragende Einzelkulturdenkmale als auch – besonders in den mittelalterlichen Altstädten – kulturhistorisch bedeutende Gesamtanlagen, die den sogenannten Ensembleschutz genießen. Der denkmalrechtliche Schutz beim Ensemble ist in der Regel deutlich geringer als beim Einzelmerkmal, kommt es doch bei der Gesamtanlage auf das Erscheinungsbild an. Beim Einzelkulturdenkmal geht es hingehen um die Erhaltung der Substanz, auch im Hausinnern.

Die Denkmalpflege dient der Erhaltung dieser bedeutenden Gebäude und ist in Hessen ist beim Landesamt für Denkmalpflege angesiedelt. Auf Stadt- oder Kreisebene gibt es weitere „untere Denkmalbehörden“, die operativ beraten, planen und unterstützen.

Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen hat mit dem DenkXweb der Allgemeinheit ein großartiges Recherche-Tool zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der Adresse kann man feststellen, ob und warum ein Objekt im Denkmalbuch eingetragen wurde. Oft kann man auch historische Einordnungen und bauliche Einzelheiten erfahren.

Die Erfahrung zeigt, dass man einem Gebäude nicht immer ansieht, ob es dem Denkmalschutz unterliegen könnte. Wir kennen völlig in Eternit gehüllte Fachwerkhäuser, die Teile einer Gesamtanlage sind. Und auch aus herausragend gepflegte historische Häuser, die im Einklang mit den Forderungen des Denkmalschutzes stehen könnten, ihm aber nicht unterliegen.

 

 

 

Einzelkulturdenkmal in Dillenburg
Einzelkulturdenkmal in Dillenburg
Hätten Sie es vermutet? Dieses Haus hat den gleichen Status!
Hätten Sie es vermutet? Dieses Haus hat den gleichen Status!

Für den Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie ist dieser Status mit Auflagen verbunden. Der Denkmalschutz gibt die Verpflichtung zur Erhaltung der baulichen Anlagen vor. Dies ist nicht immer einfach, nicht nur monetär (über Förderungsmöglichkeiten und Abschreibungen zu berichten, würde hier zu weit führen). Die Gebäude auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten, ohne das Erscheinungsbild zu beeinträchtigen, bedeutet erhöhten planerischen und handwerklichen Aufwand. Sämtliche Baumaßnahmen an einem Einzelkulturdenkmal sind mit dem Denkmalpfleger zu besprechen und von diesem zu genehmigen.

Die Wertermittlung bei Fachwerkhäusern und anderen historischen Gebäuden ist entsprechend aufwändiger.

Den Link zum Hessischen Denkmalschutzgesetz (HDSchG) finden Sie hier.