Einliegerwohnung

Die Einliegerwohnung kommt am häufigsten als untergeordnete Wohneinheit bei einem Einfamilienhaus vor. Sie eignet sich als Wohneinheit für Familienmitglieder ebenso wie als Büro oder zum Vermieten.
Die Einliegerwohnung kommt am häufigsten als untergeordnete Wohneinheit bei einem Einfamilienhaus vor. Sie eignet sich als Wohneinheit für Familienmitglieder ebenso wie als Büro oder zum Vermieten.

Einliegerwohnung (ELW)

Die Einliegerwohnung als untergeordnete Wohnung kann entweder im Erdgeschoss, im Untergeschoss/Hanggeschoss oder im Dachgeschoss des Hauses integriert sein.

Bei einem Einfamilienhaus ist die Einliegerwohnung jedoch in der Regel kleiner und weniger umfangreich ausgestattet als die Hauptwohnung. Sie kann beispielsweise über einen separaten Eingang, eine eigene Küche und ein eigenes Badezimmer verfügen, jedoch sind die Räumlichkeiten insgesamt kompakter gestaltet.

Die Einliegerwohnung eignet sich oft als Wohnraum für Familienmitglieder (z.B. Elternteil oder älteres KInd) oder kann vermietet werden, um zusätzliches Einkommen zu generieren. In einigen Fällen kann die Einliegerwohnung auch als Homeoffice oder Arbeitsraum genutzt werden, um Arbeit und Privatleben zu trennen.

Darüber hinaus bieten Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung häufig einen größeren Garten oder mehr Außenfläche im Vergleich zu einem klassischen Zweifamilienhaus, welches meist zur Vermietung konzipiert ist. Diese zusätzliche Fläche kann für Freizeitaktivitäten oder Gartengestaltung genutzt werden.

 

Was ist eigentlich eine Wohnung?
Als Wohnung gilt eine Zusammenfassung von Räumen, die baulich getrennt und in sich abgeschlossen sein muss. Weitere Voraussetzungen sind ein eigener Zugang und die notwendigen Nebenräume für eine selbständige Haushaltsführung (Bad oder Dusche, WC, Küche).

Als Mindestmaß werden 23 m² vorgegeben (siehe § 181 Absatz 9 Bewertungsgesetz (BewG))