
Energieausweis
Natürlich ist auch der Sachverständige für Immobilienbewertung gehalten im Verkehrswertgutachten die energetische Qualität eines Gebäudes zu kommentieren. Dazu kann – sofern vorhanden – der Energieausweis zurate gezogen werden.
Aber: Energieausweise sind durch Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen – zunächst Energieeinsparverordnung (EnEV), jetzt Gebäudeenergiegesetz (GEG) – nicht unmittelbar vergleichbar.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) löst drei ältere Richtlinien zur Energieeffizienz in Gebäuden ab und fasst sie zu einem Gesamtwerk zusammen. Unter anderem ist das GEG der Nachfolger der Energieeinsparverordung (EnEV). Es ist zum 1. November 2020 in Kraft getreten und seitdem gültig.
Energie und deren weitestgehende Einsparung ist das Thema unserer Zeit.
Der Energieausweis hilft für eine erste Einschätzung, die jedoch im Detail stets zu hinterfragen ist!