Erschließung
Erschließung bedeutet im Grunde Wegbereitung für die Nutzung.
Die bekanntesten Erschließungsmaßnahmen sind die Versorgungsleitungen für Baugrundstücke mit sog. Erschließungsanlagen: Frisch- und Abwasserleitungen, Strom, Gas, Fernwärme etc. sowie den Anschluss an das örtliche Straßen- und Wegenetz. In den meisten Fällen ist ein Erschließungsbeitrag an die jeweilige Kommune zu entrichten.
Für die Erteilung der Baugenehmigung ist eine gesicherte Erschließung notwendig. Dies gilt ebenso für die Aufstellung eines Bebauungsplans (§ 30 BauGB). Für die Erschließung der Grundstücke ist die jeweilige Kommune verantwortlich.
Das Wort Erschließung taucht aber auch in Zusammenhang mit Gebäuden auf. Unter Gebäudeerschließung sind horizontale und vertikale Wege wie Flure, Treppen(häuser), Ver- und Entsorgungswege gemeint.
Im Wohnungsbau, insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, unterscheidet man verschiedene Arten der horizontalen Erschließung:
– Einspänner
– Zweispänner
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