Erschließungsbeiträge

Die Erschließungsbeiträge sind ein wichtiger Parameter in der Bodenwertermittlung. Häufig unterscheiden sich Bewertungs- und Vergleichsobjekte hinsichtlich der Erschließungs- und Ausbaubeiträge. Dies ist in der Wertermittlung entsprechend umzurechnen.
Die Erschließungsbeiträge sind ein wichtiger Parameter in der Bodenwertermittlung. Häufig unterscheiden sich Bewertungs- und Vergleichsobjekte hinsichtlich der Erschließungs- und Ausbaubeiträge. Dies ist in der Wertermittlung entsprechend umzurechnen.

Erschließungsbeiträge

Erschließung kostet die Kommunen viel Geld, dass satzungsgemäß auf die Grundstücke umgelegt wird.

In der Bodenwertermittlung haben wir es häufig mit Abweichungen zwischen Bewertungs- und Vergleichsobjekt(en) hinsichtlich noch zu leistender Erschließungsbeiträge (gemäß §§ 123ff BauGB) und/oder Ausbaubeiträgen (gemäß KAG Hessen) zu tun.

Die ImmoWertV nennt den erschließungs- und abgabenrechtlichen Zustand kurz „beitragsrechtlicher Zustand“ (siehe § 5 Absatz 2).

Bei erschlossenen baureifen Grundstücken ist die Differenz zwischen voll beitragsfreien und voll beitragspflichtigen Grundstücken aber nicht identisch mit der Summe aller Erschließungsbeiträge für die verschiedenen Einrichtungen. Der Wertunterschied fällt meist geringer aus.