Geschlossene Bauweise

Geschlossene Bauweise bedeutet, dass die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden.
Geschlossene Bauweise bedeutet, dass die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden.

Geschlossene Bauweise

Die Bauweise regelt das Verhältnis eines Gebäudes zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Geschlossene Bauweise bedeutet, dass die Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand errichtet werden. Von der geschlossenen Bauweise unterscheidet sich die sogenannte offene Bauweise. Die Bauweise kann im Bebauungsplan vorgegeben werden. Siehe § 22 BauNVO.

Bei der geschlossenen Bauweise werden die Baugrundstücke zwischen den seitlichen Grenzen in voller Breite überbaut. Dabei ist manchmal eine Durchfahrt durch das Gebäude zu dem rückwärtigen Grundstücksteil erforderlich, wenn dort Gebäude oder Einstellplätze (gem. Stellplatzsatzung der Kommune) vorzusehen sind.

Geschlossene Bauweise findet man zum Beispiel bei Reihenhausbebauung über 50 Metern sowie in Altstadtkernen.

Bei Baumaßnahmen in einer geschlossenen Bebauung muss besondere Vorsicht und Augenmerk auf die Nachbargebäude gelten. Auch dem Brandschutz kommt eine besondere Bedeutung zu (Brandschutzmauern).