Heizungsgesetz oder auch Gebäudeenergiegesetz ;-)

Das Heizungsgesetz oder besser Gebäudeeenergiegesetz kompakt erklärt in unserem Beitrag.
Das Heizungsgesetz oder besser Gebäudeeenergiegesetz kompakt erklärt in unserem Beitrag.

Heizungsgesetz oder Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz oder auch kurz Heizungsgesetz genannt, hat eine Menge Unsicherheit hervorgebracht. Wir wollen Sie mit dieser kompakten Übersicht unterstützen.

Der Kostenaspekt steht für viele Einfamilienhaus-, Mehrfamilienhaus– und Wohnungseigentümer aber im Fokus: kann ich mir das leisten? Zu diesem Thema werden wir alle noch abwarten müssen, welche Förderungen von Staat und Land es ggf. geben wird.

Muss ich meine Heizung austauschen?

Für die meisten gilt erst einmal NEIN!

Einbau der Heizung (Öl, Gas, Kohle)
vor 01.01.2024

  • Heizung kann weiter betrieben werden bis 31.12.2044 und darf bis dann auch noch repariert werden
  • Max. 30 Jahre Betriebszeit, sofern die Heizung kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ist

Einbau der Heizung
nach 01.01.2024 und

vor Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung

  • Pflichtanteil erneuerbarer Energien!
  • 15 % ab 01.01.2029
  • 30 % ab 01.01.2035
  • 60 % ab 01.01.2040
  • 100 % ab 01.01.2045

Einbau der Heizung
nach 01.01.2024 und

nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung
(01.07.2026 bzw. 01.07.2028)

  • Pflichtanteil erneuerbarer Energien 65 % ab Einbau
  • 100 % ab 01.01.2045
  • Besonderheit 1:

    Neue Gasheizung, umrüstbar auf 100% Betrieb mit Wasserstoff
  • Heizung muss zu 100% auf Wasserstoff umrüstbar sein und umgestellt werden bis 01.01.2045
  • zwischenzeitlich erfolgt Dekarbonisierung entsprechend des Fahrplans des Gas-/Wasserstoff-Betreibers
  • Besonderheit 2:

    Neue Gas- oder Ölheizung, aber Wärmenetzanschluß geplant
  • Vorliegen eines Vertrages über Belieferung durch Wärmenetz bei Einbau der Heizung
  • Betrieb dann gestattet, maximal 10 Jahre!

FAZIT:

Solange Ihre aktuelle Heizung noch betriebsfähig ist besteht kein Handlungsbedarf. Im Gegenteil: es ist besser abzuwarten, bis die Rahmenbedingungen (auch die Fördermaßnahmen ab 2024) und die Marktlage klarer sind.

Wenn Sie in absehbarer Zeit umstellen müssen, ist eine umfassende Information notwendig: Wie weit ist meine Kommune mit der Wärmeplanung? Ist der Bezug von Biogas, Wasserstoff etc. überhaupt zu sichern?

Gern stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zur Seite. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Für uns Sachverständige kommen mit dem Energiebewusstsein neue Bewertungsparameter ins Spiel. Bisher war die Energieeffizienzklasse eher nachrichtlich in den Gutachten angegeben. Dies wird zukünftig eine zunehmende Rolle bei der Verkehrswertschätzung einnehmen.

Hessen ist mit der Kommunalen Wärmeplanung schon deutlich weiter als die meisten anderen Bundesländer. Allerdings müssen die bereits vorhandenen Pläne nun an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepaßt werden.

Eine interessante Übersicht zu den regionalen Wärmebedarfswerten finden Sie hier: https://www.waermeatlas-hessen.de

Rechtlicher Hinweis:
Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch fachkundige Personen.
Trotz bester Recherchen können Mißverständnisse entstehen, für die wir keine Haftung übernehmen können.