ImmoWertA – Anwendungshinweise zur ImmoWertV

ImmoWertA - die längst überfälligen Anwendungshinweise zur ImmoWertV 2021 sind endlich auf der Zielgerade!
ImmoWertA - die längst überfälligen Anwendungshinweise zur ImmoWertV 2021 sind endlich auf der Zielgerade!

ImmoWertA

Die ImmoWertA sind endlich da! Die Anwendungshinweise wurden von den Sachverständigen schon sehnlichst erwartet.

Die Novellierung des deutschen Wertermittlungsrechts begann mit einer Zusammenführung zum 01.01.2022 der verschiedenen Richtlinien (Bodenrichtwert-, Sachwert-, Vergleichswert- und Ertragswertrichtlinie sowie die noch übrig gebliebenen Teile der Wertermittlungsrichtlinien 2006) sowie der bis dahin gültigen Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010) zu einer vollständig überarbeiteten ImmoWertV (2021).

Die ergänzenden Anwendungshinweise zur ImmoWertV (ImmoWertA) wurden in Abstimmungen mit Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände und von Fachverbänden erarbeitet.

 

 

 

Die Fachkommission Städtebau hat diese am 20. September 2023 zur Kenntnis genommen; das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat sie mit Datum vom 20. September 2023 veröffentlicht.

Den Link zur pdf-Datei finden Sie hier.

 

Wir erwarten uns von der ImmoWertA Beispiele, Vertiefungen und Klarstellungen zur ImmoWertV.
Und wir sind gespannt, wann die eigentlich bereits abgelösten Richtlinien z.B. die Sachwertrichtlinie aus den Ableitungen der Gutachterausschüsse verschwinden (Modellkonformität!).