Modellkonformität

Bei der sog. Modellkonformität handelt es sich um den wichtigsten Grundsatz in der Wertermittlung: die im Verfahren genutzten Daten müssen im identischen Modell abgeleitet worden sein.
Bei der sog. Modellkonformität handelt es sich um den wichtigsten Grundsatz in der Wertermittlung: die im Verfahren genutzten Daten müssen im identischen Modell abgeleitet worden sein.

Modellkonformität

Die Modellkonformität ist für die Wertermittlung von Immobilien extrem bedeutsam. Die dazugehörige Verordnungsgrundlage „Grundsatz der Modellkonformität“ finden wir in §10 Absatz 1 der ImmoWertV2021.

In der Praxis bedeutet dies, dass wir nur Daten heranziehen dürfen, deren Ableitung im gleichen Modell vorgenommen wurde, das wir zur Wertermittlung verwenden. Davon darf nur in sehr begründeten Ausnahmefällen sachverständig abgewichen werden, z.B. wenn eine ausreichende Datengrundlage nicht vorhanden ist.