Offene Bauweise
Die Bauweise regelt das Verhältnis eines Gebäudes zu den seitlichen Grundstücksgrenzen. Offene Bauweise bedeutet, dass die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. Von der offenen Bauweise unterscheidet sich die sogenannte geschlossene Bauweise. Die Bauweise kann im Bebauungsplan vorgegeben werden. Siehe § 22 BauNVO.
Bei der offenen Bauweise werden die meisten Baugrundstücke zwischen den seitlichen Grenzen nicht in voller Breite überbaut. Wir kennen Einzelhäuser, Doppelhäuser und auch Hausgruppen, denn diese Bebauungen gelten als offene Bauweise, solange die Bebauung in Reihe unter 50 Metern bleibt.
Vorteile der offenen Bauweise liegen z B. in der natürlichen Belichtung von allen Gebäudeseiten und Vereinfachung beim Brandschutz.
Der Nachteil dieser Bauweise liegt u.a. im höheren Flächenverbrauch und auch deutlich erhöhten Erschließungskosten.