Wertermittlungsstichtag

Der Wertermittlungsstichtag ist der für die Wertermittlung maßgebliche Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie beziehen soll.
Der Wertermittlungsstichtag ist der für die Wertermittlung maßgebliche Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie beziehen soll.

Wertermittlungsstichtag und Qualitätsstichtag

Der Wertermittlungsstichtag ist nach § 2 Absatz 4 der ImmoWertV2021 der für die Wertermittlung maßgebliche Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung des Verkehrswerts einer Immobilie beziehen soll.

Die zu diesem Zeitpunkt auf dem Grundstücksmarkt vorherrschenden allgemeinen Wertverhältnisse sind maßgebend für die Wertermittlung (Qualitätsstichtag). Siehe dazu § 2 Absatz 5 der ImmoWertV2021.


In den meisten Fällen ist der Wertermittlungsstichtag auch der Tag der Begutachtung durch den Sachverständigen.

Bei Erbschafts- und Scheidungsangelegenheiten wird jedoch häufig ein anderer, in der Vergangenheit liegender Stichtag gewählt z.B. Todestag des Erblasser oder der Zugangstag des Scheidungsantrags beim Antragsgegner.


In Ausnahmefällen können Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag auseinanderfallen z.B. bei Enteignung.