Zweifamilienhaus (ZFH)
Das klassische Zweifamilienhaus ist – nach Ansicht der meisten – ein freistehendes Haus mit zwei Wohneinheiten, welche zwei Familien zum Wohnen und Leben dient.
Allgemein, und erst recht für uns Wertermittler und Sachverständige ist ein Zweifamilienhaus ein Gebäude mit zwei (Haupt)Wohnungen. Das bedeutet, dass auch Doppelhaushälften und Reihenhäuser dazu zählen können.
Das Platzangebot in einem Zweifamilienhaus reicht in der Regel für zwei Familien. Oft sind hier Ober- und Erdgeschoss voneinander getrennt, sodass jede Familie eine eigene Etage benutzt. Möglich wird das zum Beispiel durch einen gemeinsamen Hauseingang, der wiederum in ein gemeinsames Treppenhaus führt.
Vom Treppenhaus aus hat jede Wohneinheit einen eigenen Zugang. Möglich ist auch, dass ein eigener Treppenaufgang für jedes Geschoss vorhanden ist.
Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser können freistehend oder als Doppelhäuser oder Reihenhäuser ausgeführt sein.